Impressum
Aßmann Immobilienservice UG (haftungsbeschränkt)
Caspar-Vischer-Straße 2
95502 Himmelkron
Telefon: 09227 94 01 24 8
Telefax: 09227 97 21 26
Internet: www.assmann-immobilienservice.de
e-mail: info@assmann-immobilienservice.de
Geschäftsführer: Wolfgang Aßmann
Gerichtsstand: HRB 5017, Handelsregister Bayreuth
Webdesign und Programmierung
s@ndkes - Alexandra Sandke
http://www.sandkes.de
Bildnachweis
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Allgemeine Vertragsbedingungen
Die Aßmann Immobilienservice UG (haftungsbeschränkt) ist vom Verkäufer bzw. Vermieter oder Bevollmächtigten berechtigt bzw beauftragt, das Objekt zu dem im Exposé genannten Bedingungen anzubieten.
Alle Angebote sind freibleibend. Die von der Aßmann Immobilienservice UG mündlich oder schriftlich erteilten Informationen beruhen auf den vom Verkäufer bzw. Vermieter stammenden Angaben für deren Richtigkeit bzw. Vollständigkeit die Aßmann Immobilienservice UG keine Haftung übernimmt. Bei eigenen Fehlern haftet sie nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Mögliche Schadensersatzansprüche verjähren in 3 Jahren ab Entstehen des Anspruchs, spätestens jedoch 3 Jahre nach Auftragsbeendigung.Alle Informationen sind vertraulich und nur für den Empfänger bestimmt. Eine Weitergabe an Dritte, insbesondere an wirtschaftlich oder rechtlich mit dem Empfänger verbundene Unternehmen bedarf der Zustimmung von Aßmann Immobilienservice UG. Kommt in Folge unbefugter Weitergabe zwischen dem Dritten und dem Auftraggeber der Aßmann Immobilienservice UG ein Hauptvertrag (Kaufvertrag – Mietvertrag – usw.) zustande, so ist der Empfänger verpflichtet, der Aßmann Immobilienservice UG die vertraglich vereinbarte Provision zu zahlen.
Die vom Käufer bzw. Mieter beim Abschluss eines Hauptvertrages (Kauf- oder Mietvertrag, usw.) zu zahlende Provision richtet sich nach den Angaben im jeweiligen Exposé bzw. Begleitschreiben. Sie beträgt bei Kauf den jeweils genannten Prozentsatz des Gesamtkaufpreises für das Objekt einschließlich etwaige Nebenleistungen des Käufers, die dem Käufer oder einem Dritten zu Gute kommen, z. B. Übernahme von Grunderblasten, Ablösung von Einrichtungen, etc.
Bei Vermietung beträgt die Provision die jeweils genannte Anzahl der Monatsmieten ohne Nebenkosten unter Einbeziehung eventueller Nebenleistungen des Mieters, z. B. Ablöse, etc.
Die Aßmann Immobilienservice UG behält sich für den Fall einer Umsatzsteigerung eine entsprechende Provisionserhöhung vor, sofern der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Entstehen des Provisionsanspruchs mehr als 4 Monate beträgt.
Die Provisionsforderung entsteht und ist fällig mit Abschluss des Hauptvertrages, auch wenn diese erst nach Beendigung des Maklerauftrages aber auf Grund der Maklertätigkeit zustande kommt. Als Abschluss eines Hauptvertrages gilt auch, wenn nur der Verkauf eines realen oder ideellen Anteils erfolgt oder die Übertragung von Rechten an dem Objekt durch eine andere Rechtsform (z. B. anteilig oder vollständig) die Übertragung von Gesellschaftsrechten, Erbbaurechten, etc. erreicht wird und dies dem in Aussicht genommenen Zweck entspricht. Als Hauptvertrag gilt auch ein Vertragsabschluss über ein anderes vergleichbares Objekt des Verkäufers bzw. des Vermieters, ein Vertragsabschluss zum Kauf anstatt zur Miete bzw. umgekehrt oder ein Vertragsabschluss durch eine Person, die zum Auftraggeber in dauerhafter enger Verbindung steht, ohne dass eine wirtschaftliche Gleichwertigkeit zum angebotenen Geschäft im Sinne der geltenden Rechtssprechung grundsätzlich vorliegen muss. Die Aßmann Immobilienservice UG ist berechtigt für beide Vertragspartner entgeltlich tätig zu werden.
Kaufpreiszahlungen werden von der Aßmann Immobilienservice UG nicht entgegengenommen. Sie sind einschließlich eventueller Nebenleistungen direkt an den Verkäufer zu erbringen.
Die Aßmann Immobilienservice UG ist berechtigt, beim Vertragsabschluss anwesend zu sein und eine vollständige Vertragsabschrift zu erhalten. Der Käufer verpflichtet sich im Kaufvertrag die Provisionsvereinbarung nach Ziff. 4 aufzunehmen. Kommt ein Vertrag ohne Mitwirkung der Aßmann Immobilienservice UG zustande, so sind der Vertragspartner und der Kauf- bzw. Mietpreis auf Anforderung zu benennen und zu belegen. Der Maklervertrag mit dem Kauf- bzw. Mietinteressent läuft auf unbestimmte Zeit und ist jederzeit ohne Einhaltung einer Frist schriftlich kündbar.
Als Gerichtsstand für Streitigkeiten wird Bayreuth festgelegt.
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